ARTunique - AGB´s

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Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: Februar 2014)

§ 1 : Allgemeines - Geltungsbereich

  1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten -soweit nicht schriftlich anders vereinbart- für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Christian Hölzer - ARTunique (nachfolgend "ARTunique" genannt) und ausnahmslos allen Auftraggebern/Käufern/Kunden (nachfolgend „Kunde(n)“ genannt) von ARTunique in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Sämtliche Projekte, Bilder, Arbeiten, Aussagen sowie sonstigen geschäftlichen Vereinbarungen zwischen ARTunique und dem jeweiligen Kunden finden unter der Voraussetzung der Anerkennung dieser AGB statt, die auch unmittelbare Gültigkeit und Anwendung auf alle Nutzungsbeziehungen zwischen dem Kunden und ARTunique haben. Diese AGBs können durch weitere vertraglichen Punkte schriftlich konkretisiert und ergänzt werden, die dann ebenfalls Teil der ARTunique-Geschäftsbedingungen sind.
  2. von den AGBs abweichende Bedingungen sind ausgeschlossen und werden durch ARTunique auch nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn ARTunique diesen nicht ausdrücklich gesondert widerspricht. Es sei denn, ARTunique stimmt dieser Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zu.
  3. die AGBs von ARTunique gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ARTunique hätte sich durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung mit entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ganz oder hinsichtlich einzelner Regelungen einverstanden erklärt.
  4. die jeweiligen Beziehungen zwischen Kunden und ARTunique richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Vertragsabschlüsse können ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
  6. alle Vereinbarungen, die zwischen Kunden und ARTunique getroffen werden, sind vertraglich und schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden werden grundsätzlich nicht getroffen.
  7. ARTunique lehnt von vornherein alle Anfragen und Aufträge ab, die sich in irgendeiner Form gegen die deutschen Gesetze richten, Sittenwidrig sind und/oder gegen das moralische Verständnis von ARTunique verstoßen. Dieses gilt im Besonderen für sämtliche Projekte mit gotteslästerlichen, sexistischen, verachtenden Aussagen, Symbolen oder Abbildungen.
  8. der Verkauf bzw. die zur Verfügung Stellung sämtlicher Dienstleistungen und Waren bzw. künstlerischer Produkte erfolgt nur an Personen im geschäftsfähigen Alter.
     

§ 2 : Daten - Datenschutz - gegenseitige Verschwiegenheit

  1. die Verarbeitung und Speicherung von Auftrags- und persönlichen Daten erfolgt sehr sensibel und nach den geltenden, rechtlichen Vorschriften. ARTunique gibt bewusst keinerlei Daten oder Personenbezogene Informationen an irgendwen weiter! Gleiches wird auch vom  Kunden erwartet.
  2. alle im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten, Preise und Details werden sowohl von ARTunique, aber in gleicher Weise auch vom Kunden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Keine Seite ist berechtigt Angaben über Vertragsinhalte (auch nicht auszugsweise oder in umschreibender Form) an nicht in entscheidender Funktion mit dem jeweiligen Projekt beteiligte Personen -im Besonderen an Journalisten bzw. die Presse- weiterzugeben. Allen Beteiligten ist es streng untersagt, persönliche Daten, geschützte Inhalte, Preise und/oder in irgendeiner Weise interne Informationen zu veröffentlichen.
     

§ 3 : Nutzungsbedingungen – Copyright / Nutzungsrechte

  1. für sämtliches, unaufgefordert bzw. nicht direkt/konkret angefordertes, eingesandtes Material (z.B. Fotos, Vorlagen, Skizzen, Dateien, etc.) kann ARTunique keinerlei Haftung übernehmen. Solche Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt und nicht archiviert.
  2. sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Motivunterlagen werden nur auf ausdrückliche und schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Fertigstellung der gestalterischen Tätigkeit bzw. Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Im Normalfall werden Unterlagen nicht auf Dauer archiviert. Zusendung sowie Rücksendung von Fotos, Skizzen oder anderen Unterlagen erfolgen allein auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
  3. ARTunique lehnt es grundsätzlich ab Bilder zu gestalten/ sich an Projekten zu beteiligen, die ihren moralischen Vorstellungen nicht entsprechen. Im Besonderen sind das Projekte mit pornographischem, politischem, sittenwidrigem und religiösem Inhalt. Die Beurteilung ob es sich um ein unterstützenswertes Projekt handelt oder auch nicht obliegt ganz allein ARTunique.
  4. sämtliche von ARTunique entworfenen Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Entwürfe, Dateien, Objekte und Logos sind und bleiben -als persönliche, geistige Schöpfung- durch das Urheberrecht geschützt und sind Eigentum von ARTunique. Sie dürfen von niemandem außer von ARTunique selbst genutzt werden - es sei denn ARTunique überträgt das Nutzungsrecht im Einzelfall in schriftlicher Art und Weise.
  5. ohne vorheriger schriftliche Zustimmung von ARTunique dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion, geändert, kopiert oder nachgeahmt werden. Diese gilt auch für unautorisiertes Kopieren, Vervielfältigen und/oder Verwenden von Motiven bzw. Motivteilen.
  6. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzung sind honorarpflichtig und bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von ARTunique.

§ 4 : Vorbereitenden Maßnahmen und Pflichten des Kunden

  1. der  Kunde verpflichtet sich mit der schriftlichen Erteilung des Auftrages bzw. dem Kauf eines Objektes/Bildes zur Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Vereinbarungen, sowie zur Anerkennung der ARTunique-Geschäftsbedingungen.
  2. der Kunde verpflichtet sich alle Angebots-, Vertrags-, und/oder Geschäftsgeheimnisse – im Besonderen Angaben über Preise - und alle sonstigen Absprachen und Unterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle Informationen äußerst vertraulich zu behandeln. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht besteht auch weit über das Vertragsende hinaus und gilt in jedem Fall, auch dann wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
  3. für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Wunschmotivunterlagen zur eigentlichen Skizzenerstellung durch ARTunique ist der Kunde verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert ARTunique unverzüglich Ersatz an. In jedem Fall geht ARTunique davon aus, das die Rechte an Fotos, Logos, etc. beim Kunden liegen – Verletzungen des Copyright gehen nie zu Lasten von ARTunique. In Fällen wo der Auftraggeber das Motiv und/oder Motivteile zur Verfügung stellt, stellt er damit ARTunique automatisch von allen Forderungen und Ansprüchen des Bildinhabers bzw. allen Ansprüchen Dritter wegen geschützter Inhalte bzw. event. Gesetzesverstöße frei.
  4. der Kunde ist verpflichtet die vereinbarte Summe eines Kaufes/erteilten Auftrages in voller Höhe in den aufgeführten Fristen zu bezahlen.
  5. die jeweiligen Flächen/Objekte sind durch den Kunden wenige Tage vor der Realisierung der Gestaltung gründlich, äußerlich zu reinigen und von eventuell vorhandenen Plakaten, Staub, Moos und anderen Verunreinigungen (besonders Fette und Lösungsmittel) zu befreien. Um ein möglichst langlebiges Bestehen des gestalteten Bildes zu garantieren, sollten die zu gestaltenden Flächen/ Objekte durch den Kunden vor Beginn der Gestaltung in baulich einwandfreiem Zustand gebracht werden. ARTunique geht ohne weitere Prüfung davon aus, das der Kunde insbesondere bei allen Teilen/Objekten/Flächen/etc. die nicht aus Beton/Stein sind, eine gründliche, lösungsmittelfreie, vorherige und fachgerechte Grundierung durch eine Fachfirma und auf eigene Kosten auftragen lassen hat.
  6. sollten die zu gestaltenden Gebäude/Objekte eine bauliche Höhe von drei Metern überschreiten bzw. die zu gestaltende Fläche nicht ebenerdig sein, muß durch den Kunden ein geeignetes Gerüst und ab fünf Metern Höhe ein Hubwagen bzw. eine Lift-Arbeitsbühne oder vergleichbares kostenfrei für die gesamte Dauer der Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.
  7. bei der Gestaltung von Innenwänden hat der Kunde vor Beginn der gestalterischen Tätigkeit für eine optimale Abdeckung/Abklebung aller nicht zu gestaltender Raumteile, Gegenständen, Decken, Fußböden, etc. mit reißfesten Materialien selbst zu sorgen.
  8. der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, das Bild/Objekt pfleglich zu behandeln und sämtliche Kosten für alle vorbereitenden sowie die oben wie unten beschriebenen Maßnahmen zu tragen.
  9. im Einzelfall ist der Kunde verpflichtet, der Firma ARTunique brauchbares Kartenmaterial zur Auffindung des entsprechenden Flachen/Objekte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gelegentlich ist es im Vorfeld erforderlich eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung zu veranlassen.
  10. der Kunde hat sicher zustellen, daß ARTunique sowie seine Partnerfirmen das Gelände auf dem die Gestaltung/ das Projekt durchgeführt werden soll, während der gesamten Dauer der Gestaltung, das heißt zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Tag der Woche (inkl. Wochenenden und Feiertagen) betreten kann, um die Arbeiten fortzuführen.
  11. grundsätzlich ist allein der Auftraggeber verpflichtet im Vorfeld alle benötigten behördlichen/amtlichen Genehmigungen jeglicher Art beizubringen, sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc., selbst oder durch von ihm beauftragte und bezahlte Dritte durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht oder nur in Teilen nach und kommt es dennoch zu einer künstlerischen Gestaltung (auch bei Teilfertigstellung) durch ARTunique, trägt allein der Auftraggeber die Schuld, alle Kosten, sowie sämtliche Konsequenzen. Zudem muss ARTunique vom Auftraggeber in voller Auftragshöhe bezahlen werden – dieses gilt auch bei nur Teilfertigstellung des Auftrages.
     

§ 5 :  schriftliche Angebote  - Vertragsschluss

  1. alle ARTunique Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen ARTunique und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn beide Seiten dem ARTunique-Angebot persönlich, handschriftlich und damit rechtsgültig zugestimmt haben.
  2. ARTunique ist berechtigt von seinem schriftlich gemachten Angebot ohne Angabe von Gründen oder dem Anspruch auf Ersatz, zurück zu treten. Die Ablehnung bzw. die Zurücknahme eines Angebotes wird dem Kunden durch ARTunique unverzüglich und schriftlich mitgeteilt.
  3. indem der Kunde die schriftliche Bestätigung des ARTunique Angebots auf dem Postweg oder schriftlich als Mailanhang übersandt hat, erteilt er ARTunique damit die Auftragsfreigabe.

§ 6 : Preise – Festpreise - Mehrwertsteuer

  1. sämtliche von ARTunique angebotenen Produkte/Leistungen in Euro (€) berechnet.
  2. Preiserhöhungen aber auch Preissenkungen sind beiderseitig grundsätzlich nicht gestattet.
  3. bei schriftlichen ARTunique-Angeboten handelt es sich immer um von ARTunique garantierte Festpreise – was für den Kunden bei der Vergabe eines Auftrages an ARTunique Kosten- und Planungssicherheit bedeutet, da nicht mit versteckten Kosten oder Nachforderungen zu rechnen ist, wenn das Projekt den schriftlich vereinbarten Rahmen nicht übersteigt!
  4. die in den schriftlichen Angeboten von ARTunique angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von zur Zeit 7% (bei rein künstlerischen Bildmotiven bzw. Objekten) und 19% MwSt., wenn im Bild/im Objekt auch Firmenlogos, Werbebotschaften und/oder andere kommerzielle Botschaften etc. enthalten sind bzw. die das Projekt in direkter Zusammenarbeit mit unseren Partnerfirmen geschieht.
  5. alle in der ARTunique-Kaufhalle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der in Deutschland gesetzlich vorgesehenen Höhe. Diese Umsatzsteuer wird in der Rechnung/Quittung separat ausgewiesen.
  6. für die künstlerische Gestaltung von Leinwänden, großflächiger Werbung, Logos, Firmenzeichen, etc., aber auch für die Gestaltung von allen beweglichen bzw. transportablen Objekten wie z.B. Fahrzeugen, Wohnwägen, Werbetafeln, Handys, Helmen, etc. gelten Sonderpreise.
  7. die ARTunique-Preise berechnen sich unter anderem aus folgenden Faktoren :
    * - Objektgröße bzw. zu gestaltende Quadratmeter
    * - Aufwändigkeit und Detailtreue des zu gestaltenden Motivs
    * - Materialaufwand – Verbrauchsmaterial sowie event. Einsatz von notwendigen  Leitern/Gerüsten/Hebebühnen etc.,
    * - Geschätzter Zeitaufwand inkl. Erstellung der Skizzen
    * - Organisatorischer Aufwand – z.B. Absprachen vor Ort, Vorbesichtigungen, Beratung, Organisation der
         gestalterischen Arbeiten, event. Abstimmung mit Partnerfirmen, etc.
    * - event. Kosten für abschließende Klarlackversiegelung – z. B. bei Fahrzeugen
    * - event. Kosten für den Untergrund – z. B. Leinwand, Verbundplatten, Stammholz
    * - Fahrtkosten und event. Übernachtungskosten
    und werden durch ARTunique individuell für jedes einzelne Projekt/Objekt ermittelt und festgelegt.
     

§ 7 : Zahlungsbedingungen – Vorkasse - Skonto/Rabatte/Abzüge - Eigentumsvorbehalt

  1. bei in Auftrag gegebenen Projekten ist der Kunde verpflichtet den vollständigen Rechnungsbetrag unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer und ohne jegliche Abzüge oder Skonto bis spätestens 14 Tage nach Fertigstellung bzw. Abnahme des Bildes / des Objektes zu bezahlen. Es sei denn es ist schriftlich eine andere Regelung getroffen, der ARTunique per Unterschrift zugestimmt hat!
  2. bei Neukunden ist mit Vertragsabschluss und noch vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des Netto-Auftragswertes üblich – wenn solches vorher nicht anders schriftlich vereinbart wird. Diese, dann zwingend erforderliche Vorauszahlung, wird selbstverständlich auf den Auftragswert angerechnet.
  3. die Bezahlung von in der ARTunique-Kaufhalle bestellten Kunstwerken/ Dienstleistungen muss in vollständiger Höhe samt Versandkosten sofort, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Bestellung bzw. Kauf, via Banküberweisung auf das ARTunique Konto erfolgen. Geschieht dieses nicht, so ist der Kauf nichtig und ARTunique behält sich das Recht vor gegen solche „Käufer“ gerichtlich vor zu gehen.
  4. bei besonders großflächigen Einzellaufträgen (ab 100qm), einer ganzen Serie von Auftragen (z.B. 5 Kompakt-Stationen – vierseitig gestaltet oder 10 massiven Bänken) und/oder des Abschlusses eines verbindlichen und mehrjährigem Abrufvertrages, gewährt ARTunique gerne einen entsprechenden Großkunden-Rabatt, der individuell festgelegt wird.
  5. da ARTunique seinen  Kunden immer ein faires Festpreis-Angebot unterbreitet, werden Skonto, Nachlässe und Abzüge in keinem Fall gewährt. Jedes Nachverhandeln und/oder Drücken des vereinbarten Preises ist ausgeschlossen und wird als Affront gewertet.
  6. sämtliche Aufträge können sowohl in Bar bezahlt oder als Überweisung auf das ARTunique-Konto erfolgen. Bei Barzahlung erhält der Kunde grundsätzlich eine von ARTunique ausgestellte und quittierte Quittung über den entrichteten Betrag.
  7. erfolgt die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig, ist ARTunique berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zustellen. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist ARTunique berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, ist ARTunique berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Darüber hinaus ist ARTunique berechtigt bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zu seiner vollständigen Bezahlung aussetzen.
  8. bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist ARTunique berechtigt, auch während der eigentlichen Gestaltungstätigkeit, sämtliche Arbeiten an dem betreffenden Objekt/ Projekt ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  9. bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen Eigentum von ARTunique.
  10. nimmt ein Kunde eine Bestellung im Kaufhallen-Bereich der ARTunique Internetseite vor, so ist er zur sofortigen Bezahlung via Überweisung und der nötigen Angaben zum Versand verpflichtet. Produkte und/oder Bilder die nicht binnen von 72 Stunden bezahlt wurden, sind und bleiben weiter Eigentum von ARTunique und können (müssen aber nicht!) von ARTunique anderweitig veräußert werden.
     

§ 8 : Lieferung - Versandkosten

  1. zu den in der ARTunique Kaufhalle angegebenen Preisen addieren sich die jeweiligen Versandkosten hinzu. Diese sind -wenn sie denn nicht angegeben sind- durch den Käufer im Vorfeld -also VOR der Bestellung- bei ARTunique schriftlich zu erfragen. Geschieht dieses nicht, so ist ARTunique berechtigt diese festzulegen und sie gelten vom Kunden in voller Höhe als akzeptiert.
  2. bei Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands können zusätzliche Versandkosten sowie Zölle und Einfuhrabgaben anfallen. Diese hat allein der Käufer in vollem Umfang zu tragen.
  3. die in der ARTunique Kaufhalle bestellte Ware wird nach vollständiger Bezahlung, an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands (keine Postfächer, Packstationen, etc.) ausgeliefert bzw. in den Versand gegeben. Darüber hinaus ist eine Übergabe in Rostock möglich – wenn dieses vertraglich vor Erwerb vereinbart wurde.
  4. die Lieferzeiten von in der ARTunique Kaufhalle bestellten Objekten/Waren können je nach Angebot variieren. Die normale Lieferzeit beträgt ca. 7-10 Tagen Arbeitstage - Abweichung können saisonbedingt auftreten!
  5. Expresslieferungen sind gegen Aufpreis möglich, müssen aber durch den Kunden im Vorfeld gesondert angefragt, geordert und von ARTunique schriftlich bestätigt werden!
  6. sollte aus logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen unumgänglich sein, werden die Versandkosten dem Kunden nur einmal berechnet.
  7. die persönliche Auslieferung der bestellten Bilder/Skulpturen/Objekte durch ARTunique hin zum Käufer ist gegen Aufpreis möglich, muss aber durch den Kunden im Vorfeld gesondert angefragt, geordert und von ARTunique schriftlich bestätigt werden!
     

§ 9 : Qualität - Haftung - Gewährleistung

  1. jedes von ARTunique gestaltete Objekt, Bild, etc. ist ein Unikat mit hohem künstlerischem Anspruch! ARTunique produziert und vertreibt grundsätzlich keine Massenprodukte, sowie keine Objekte aus industriellen Fertigungen!
  2. ARTunique übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die zu erstellende Gestaltung die schriftlich bzw. bildlich vereinbarte Optik erhält. Änderungen und Abweichungen bezüglich Farbauswahl, Motivelementen und Proportionen von einem vorher vereinbarten Modell, Skizze, Foto, etc. sind ohne vorherige Absprache mit dem Kunden jederzeit möglich und Teil des künstlerischen Schaffens von ARTunique. Sollte ein Bild/Objekt massiv vom vorher festgelegten Modell, Skizze, Foto etc. abweichen und es somit nicht den schriftlich bzw. zeichnerisch fixierten Wünschen und Vorgaben des Kunden entsprechen, wird es im Einzelfall solange abgeändert, bis es dem Modell/der Skizze/dem Foto ähnlich sieht. Weicht ein Bild/Objekt derart massiv von im Vorfeld besprochenen und schriftlich bzw. zeichnerisch festgelegten Vorgaben/Wünschen des Kunden ab, dass es keinerlei Wiedererkennung besitzt, so daß das Bild/Objekt aus diesem Grund dem Kunde nicht zusagt und es sich nicht ohne Weiteres abändern lässt, muß der Kunde das Bild/ Objekt nicht bezahlen und bekommt von ARTunique eine eventuell bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe erstattet. In diesem Fall muss der Kunde jedoch dafür Sorge tragen, daß das ARTunique-Bild fachgerecht, restlos/rückstandslos innerhalb von 30 Tagen übermalt bzw. überstrichen wird – bzw. dass das Objekt ohne Beschädigungen an ARTunique zurück gegeben wird. Alle hierfür anfallenden Kosten, einschließlich all der Kosten, die dem Kunden im Vorfeld durch die Bestellung, Absprache, etc. entstandenen sind, trägt allein der Kunde.
  3. auf alle durch den Kunden selbst oder von unseren Partnerfirmen fachgerecht vorbereiteten Untergründen garantiert ARTunique eine 24 monatige Gewährleistungsfrist, gerechnet ab Ablieferung der Ware bzw. Fertigstellung/ Bauabnahme.
  4. nicht unter die Gewährleistungsfrist fallen:
    - unsachgemäße Behandlung des Produktes bzw. Zerstörung,
    - Reparatur- bzw. Änderungsversuche, Ausbesserungen und/oder Beschädigungen des Kunden und/oder unbefugter, dritter Personen,
    - sämtliche unfachgerecht vorbehandelte Untergründe bzw. nicht für die Gestaltung mit Lacksprühdosen der Firma „Belton-Molotow“ geeigneten Untergründe– im speziellen alle Untergründe und auch Teilflächen die nicht aus Gesteinsind.
  5. ARTunique haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware/ dem Objekt/ dem Bild selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  6. Reklamationen/Fehler müssen durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung des Auftrages schriftlich bei ARTUNIQUE, C. Hölzer, Postfach 104253, 18008 Rostock geltend gemacht und entsprechend belegt werden. Unterlässt der Kunde es einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Abhilfe nicht ein.
  7. bei sämtliche Aufträgen bleiben die Reste am Verbrauchsmaterial Eigentum von ARTunique,. Dieses gilt im Besonderen bei Workshops, Events, etc.
  8. ACHTUNG : Holz ist ein lebendiger Werkstoff - dieser reisst, verformt sich, verändert die Farbe. Darüber hinaus ist es möglich, dass das Holz von Insekten befallen ist und/oder wird. Auf diese Faktoren hat ARTunique KEINEN Einfluss. Wir fordern daher jeden Kunden auf sich dieser Tatsachen bewusst zu sein und nur dann einen Kauf vorzunehmen, wenn man mit diesen Faktoren einverstanden ist!
     

§ 10 : Zeitlicher Ablauf - Einhaltung von vereinbarten Fristen

  1. aufgrund der großen Nachfrage nach Auftragsarbeiten von ARTunique richtet sich die Realisierung im Regelfall nach der Reihenfolge des Auftragseingangs. Darüber hinaus ist es allerdings unter bestimmte Umständen und im dringenden Bedarfsfall möglich, kurzfristige Termine zu vergeben.
  2. sämtliche Gestaltungen im Außenbereich durch ARTunique sind direkt von den örtlichen Temperaturen und Witterungsverhältnissen abhängig und daher meist nicht in den Frühjahr-, Herbst- und Wintermonaten möglich. Die Haupt-Mal-Saision von ARTunique liegt zwischen Anfang Mai und Ende September jeden Jahres.
  3. ARTunique ist immer bemüht im zeitlich abgesprochenen Rahmen zu arbeiten. Jedoch kann - im Besonderen auf allen nicht-mineralischen Untergründen - die Witterung, aber auch schon hohe Luftfeuchtigkeit ein Einhalten des Zeitplans unmöglich machen. Eine umgehende Fortführung der Arbeiten wird von ARTunique in jeden Fall angestrebt, jedoch haben Qualität und lange Haltbarkeit immer Vorrang vor jedem Zeitplan!
  4. eine Durchführung von Workshops, die Gestaltung von Innenflächen, das Gestalten von Leinwänden, Fahrzeugen, etc. aber auch die Herstellung von massiven Holzskulpturen kann ganzjährig angeboten werden.
     

§ 11 : Rechtswirksamkeit - Gerichtsstandort - Schlussbestimmungen

  1. die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und ARTunique gilt das deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist im Regelfall der jeweilige Projekt-Ort bzw. der Ort des Auftrags – in allen anderen Fallen der Firmensitz von ARTunique.
  3. der Kunde kann ARTunique nur am ARTunique Firmensitz verklagen. Für Klagen von ARTunique an den Kunden ist ebenfalls der Sitz von ARTunique maßgebend. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Rostock bzw. das jeweils zuständige Gericht in Mecklenburg-Vorpommern.
  4. sollte eine oder mehre Teile/Abschnitte und/oder Passagen der AGBs aber auch der darüber hinaus vereinbarten Vertragsteile unklar sein und/oder gegen geltendes Recht verstoßen, und daher unwirksam sein, bleiben alle weiteren Vereinbarungen des Vertrages weiter bestehen und gültig. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
     
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Künstlergruppe ARTunique

Künstlergruppe ARTunique
Christian Hölzer
Karl-Marx-Straße 34
18464 Tribsees

Telefonnummer: 0177-6673678
E-Mail - Adresse:
info@artunique.de / www.artunique.de
 

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 © 2014 ARTunique / Künstlergruppe Rostock        

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